Und so geht's...
Registrieren
Schnapp dir eine Laufkarte in deiner Lieblingshalle und trage am besten deinen Namen ein, falls sie mal verloren geht.
Trage die ID auf deiner Laufkarte beim Regisitrieren ein. Teile sie mit niemand anderem, denn jede ID kann nur einmal verwendet werden. Sie ist quasi deine Eintrittskarte zum Event.
Hallen-Checkin
Wenn du dich registriert hast, musst du als nächstes in den drei Partnerhallen einchecken. Das geht am einfachsten, indem du den QR-Code in der jeweiligen Halle scannst. Natürlich kannst du auch einfach den darunter abgedruckten Code ganz gemütlich zuhause am PC eingeben. Diesen Schritt musst du pro Partnerhalle nur einmal machen.
Boulder eintragen
An jedem Boulder ist ein QR-Code angebracht, der dich direkt auf deine persönliche Ticklist führt, wenn du ihn mit dem Smartphone scannst. So kannst du ganz bequem direkt in deiner Session noch alles abhaken und deine aktuelle Platzierung im Live-Ranking sehen.
Let's go!
Datenschutzbestimmungen
Allgemeine Teilnahmebedingungen am Augsburger Frühlingsbouldern
1. Anwendungsbereich, Geltung
1.1 Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmenden und dem Veranstalter zustandekommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind in ihrer, zum Zeitpunkt der Anmeldung jeweils gültigen, Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmenden. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmenden erfolgen und die vom Veranstalter im Internet bekannt gegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil, sofern die/der Teilnehmende nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungen diesen widerspricht.
1.2 Veranstalter des Augsburger Frühlingsbouldern sind Felix Rampf, Gollierstraße 35, 80339 München und Stephan Grimm, Klinkerberg 33, 86152 Augsburg.
.3 Die/der Teilnehmende erkennt mit ihrer/seiner Anmeldung die diesseitigen Allgemeinen Teilnahmebedingungen an, dies gilt auch dann, wenn die/der Teilnehmende einen Dritten mit der Anmeldung beauftragt. Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte haben die für die Boulder Bundesliga angemeldeten minderjährigen Jugendlichen über den Inhalt der Allgemeinen Teilnahmebedingungen zu informieren.
1.4 Daneben hat die/der Teilnehmende mit dem Betreiber der jeweiligen Kletterhalle, in der die/der Teilnehmende zur Wertung des Frühlingsbouldern klettern will, einen gesonderten Vertrag über die Nutzung der Kletterhalle zu schließen (z.B. Tageseintritt oder Dauerkarte).
2. Datenerhebung und Einwilligungserklärung zur Datenverwendung
2.1 Die bei Anmeldung von Teilnehmenden angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung sowie der Planung zukünftiger Veranstaltungen verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt die/der Teilnehmende in eine Speicherung und Verarbeitung ihrer/seiner personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
2.2 Die/der Teilnehmende hat das Ergebnis ihrer/seiner Kletterleistung selbst in der Wertungstabelle unter www.bouldern-aux.de einzutragen. Mit der Anmeldung willigt die/der Teilnehmende zugleich in eine Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung ihrer/seiner personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken ein.
2.3 Es werden Name, Vorname und Ergebnis der Teilnehmenden zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in veranstaltungsbegleitenden Medien im Internet (sowie ggf. in Druckerzeugnissen wie Programmheft/Ergebnisheft) veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt die/der Teilnehmende in eine Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung ihrer/seiner personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken ein.
2.4 Die/der Teilnehmende erklärt sich mit ihrer/seiner Anmeldung damit einverstanden, dass die vom Veranstalter im Zusammenhang mit der Veranstaltung angefertigten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers ohne Anspruch auf Vergütung zu Werbezwecken bzw. Werbemaßnahmen des Veranstalters und dessen Kooperationspartnern sowie Sponsoren veröffentlicht, vervielfältigt und bearbeitet werden dürfen, insbesondere in Printmedien, Internet und fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme etc.).
2.5 Die/der Teilnehmende kann der Speicherung, Verarbeitung und/oder Veröffentlichung ihrer/seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Absätze 1.3 und 1.4 gegenüber dem Veranstalter jederzeit schriftlich oder E-Mail widersprechen. Der Widerspruch ist entweder a) schriftlich an folgende Adresse zu richten Felix Rampf, Gollierstraße 35, 80339 München oder b) per E-Mail an support@bouldern-aux.de zu richten.
3. Anmeldung, Teilnahmebeitrag, Abmeldung
3.1 Die Anmeldung erfolgt ausschließlich per Online-Formular unter www.bouldern-aux.de. Andere Anmeldungen, etwa per Telefax oder E-Mail werden nicht angenommen.
3.2 Die Höhe des Startbeitrags beträgt 5,00 EUR.
3.3 Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar.
3.4 Die korrekte Angabe der personenbezogenen Daten bei der Anmeldung obliegt der/dem Teilnehmenden. Schadensersatzansprüche der/des Teilnehmenden gegenüber dem Veranstalter wegen von der/dem Teilnehmenden fehlerhaft übermittelter personenbezogener Daten sind ausgeschlossen.
3.5 Abmeldungen sind per E-Mail an folgende Adresse zu richten: support@bouldern-aux.
4. Verhalten im Wettkampf und im Webportal
4.1 Die Erfassung der Ergebnisse erfolgt durch die Teilnehmenden selbst. Eine Kontrolle der Kletterleistung durch den Veranstalter oder die Betreiber der lokalen Kletterhallen erfolgt i.d.R. nicht. Das Prinzip auf Vertrauensbasis ist von allen Teilnehmenden zu respektieren.
4.2 Den Teilnehmenden sowie den Betreibern der Kletter- und Boulderhallen wird die Möglichkeit geboten, Verstöße zu melden. Der Veranstalter ist in der Pflicht, diese zu prüfen und ggf. Sanktionen zu verhängen.
4.3 Macht die/der Teilnehmende bei der Eintragung seiner Kletterergebnisse in die Wertungstabelle falsche Angaben, so kann die/der Teilnehmende von der Teilnahme an der Veranstaltung zum Teil (Sperre) oder ganz ausgeschlossen werden (Disqualifikation).
5. Haftungsausschluss
5.1 Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den Teilnehmenden.
5.2 Die Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Regelung 5.2 eingeschränkt. Der Veranstalter haftet nur für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Sach- und Vermögensschäden durch seine Organe, gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Soweit der Veranstalter dem Grunde nach auf Schadenersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Veranstalter bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihm bekannt waren oder die er hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vorhersehen müssen. Der Veranstalter haftet uneingeschränkt nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für schuldhafte Verletzungen einer vertraglichen Hauptleistungspflicht.
5.3 Die Teilnehmenden haben sich in eigener Verantwortung vor jeder Veranstaltung über etwaig bestehende gesundheitliche Risiken und Vorsichtsmaßnahmen selbst zu informieren. Mit der Anmeldung erklären die Teilnehmenden, dass sie für die Teilnahme am Augsburger Frühlingsbouldern ausreichend trainiert und hierzu körperlich in der Lage sind. Unbeschadet der Regelungen in 6.2 nehmen die Teilnehmenden an der Veranstaltung auf eigenes Risiko teil; der Veranstalter übernimmt keine Haftung im Zusammenhang etwaig bestehender gesundheitlicher Risiken/Schäden der Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen. Es obliegt allein den Teilnehmenden, ihren Gesundheitszustand vor jeder Veranstaltung zu überprüfen.
5.4 Die Teilnehmenden haben sich in der jeweiligen Kletterhalle vom Betreiber einweisen zu lassen und die besonderen Warnhinweise des Betreibers zu beachten. Diese Warnhinweise sind Bestandteil der Teilnahmebedingungen.
5.5 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für vom Betreiber einer Kletterhalle unentgeltlich verwahrte Gegenstände der Teilnehmenden oder für einen von ihm für die Verwahrung von Gegenständen der Teilnehmenden beauftragten Dritten. Eine Versicherung gegen Diebstahl obliegt den Teilnehmenden.
6. Widerrufsrecht
Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Widerruf und Rücktritt. Bei außerhalb von Geschäftsräumen des Veranstalters geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Freizeitbetätigungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
7. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Teilnahmebedingung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Teilnahmebedingung davon unberührt. An Stelle der unwirksamen Klausel tritt die einschlägige gesetzliche Regelung.
Allgemeine Teilnahmebedingungen an der Verlosung
1. Wer kann an der Verlosung teilnehmen?
Alle Kletterer, die im Besitz einer Laufkarte sind, sich online registriert und ihre E-Mail Adresse verifiziert haben, können an der Verlosung teilnehmen. Wer nicht teilnehmen möchte, kann dies dem Veranstalter in schriftlicher Form bis spätestens zum 01.05.2022 mitteilen.
2. Wie ist der Teilnahmezeitraum der Verlosung?
Der Teilnahmezeitraum beginnt mit dem Verkauf der Laufkarten am 21.03.2022 in den Boulder-Sheds in Augsburg und endet mit dem Verkauf der Laufkarten am 15.05.2022 im DAV-Kletterzentrum Augsburg.
3. Wie nimmst du an der Verlosung teil?
An der Verlosung nimmt jeder automatisch teil, der sich erfolgreich online registriert hat, mindestens einen Boulder ins Online-Tool als geklettert eingetragen hat und somit über eine Gesamtpunktzahl größer als 0 Punkte verfügt.
4. Wie funktioniert die Verlosung?
Die Preise werden unter allen berechtigten Teilnehmern (Als berechtigt gilt ein Teilnehmer, der die Voraussetzungen nach 3. erfüllt) unabhängig von der Gesamtpunktzahl per Zufallsverfahren, das vom Veranstalter durchgeführt wird, ermittelt.
5. Was gibt es zu gewinnen?
Zu gewinnen gibt es verschiedenste Preise von den folgenden Sponsoren:
- Diverse Mantle Kletterausrüstung
- Diverse Deuter Kletterausrüstung
- Warengutscheine von lululemon
- Sportgutscheine von mm-training
- Behandlungsgutscheine von den Bewegungshelfern
- Porridge von 3bears
- Riegele Bierflug Gutscheine gesponsert von Sport in Augsburg
- Diverse Rucksäcke von Tatonka
6. Wie werden die Gewinner benachrichtigt?
Die Gewinner werden per Mail über deren Gewinn benachrichtigt und über Social-Media namentlich bekanntgegeben. Dieser Bekanntmachung kann bis spätestens 15.05.2022 schriftlich widersprochen werden.
7. Wer ist der Veranstalter der Verlosung?
Der Veranstalter der Verlosung entspricht der im Impressum als Verantwortlicher dieser Seite angegebenen Person.
8. Wer kann nicht an der Verlosung teilnehmen?
Ausgeschlossen von der Teilnahme an der Verlosung sind die Veranstalter selbst.